Liebe Syndicates-Spieler,
heute wurde § 1 (5) der Nutzungsbedingungen um den folgenden Satz ergänzt:
Darüber hinaus müssen die Konzernnamen innerhalb eines Syndikats so gewählt werden, dass sie auf den ersten Blick deutlich zu unterscheiden und eindeutig zu identifizieren sind.
Diese Klarstellung war notwendig, da bereits seit längerer Zeit regelmäßig von verschiedenen Syndikaten versucht wurde, den eigenen Konzern schwerer identifizierbar zu machen.
Über die Einhaltung dieser Regel wachen auch weiterhin die Game Master, die gemäß § 3 (2) auch über eine Sanktionierung entscheiden. Wir werden auf die Einhaltung dieser Regel auch schon im Laufe dieser Runde achten, daher meldet euch am besten proaktiv bei den Game Mastern, falls bei eurem Konzernnamen ein Verstoß gegen diese Regel vorliegt.
Gemäß § 3 (5) tritt diese Änderung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die vollständigen Nutzungsbedingungen, denen du bei deiner Konzernerstellung zugestimmt hast, findest du hier: Nutzungsbedingungen